Action Cam als „Dashcam“ verwendbar?
Als Dashcam bezeichnet man Kameras, die im Auto auf dem Armaturenbrett angebracht sind und die Autofahrt filmen. Was zum Beispiel in Russland schon fast Normalität ist und sogar bei der Autoversicherung einen Rabatt bringt, war in Deutschland bis vor kurzem „nicht so gern gesehen“.
Erst im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, das Dashcam-Aufzeichnungen im einem Zivilprozess als Beweismittel trotz Verstoß gegen den Datenschutz verwertbar sind.
Auf gar keinen Fall solltest Du Videos, die Du mit der Dashcam aufgenommen hast, veröffentlichen. Du verstößt damit auf jeden Fall gegen geltende Datenschutzbestimmungen.